Herzlich willkommen in unserer Infothek! 🐾
Als zertifizierte Hundetrainerin liegt mir das Wohl deines Vierbeiners ganz besonders am Herzen. Es ist mir wichtig, dich nicht nur auf dem Trainingsplatz zu begleiten, sondern dir auch im Alltag als verlässlicher Partner zur Seite zu stehen.
Die Welt des Hundezubehörs und der Hundeerziehung ist riesig, wirft aber auch viele Fragen auf. Weil echtes Vertrauen und eine starke Bindung zu deinem Hund nur auf Augenhöhe, mit Fairness und ohne Gewalt entstehen können, möchte ich dich bestmöglich aufklären. Um dir verlässliches, fachlich fundiertes Wissen an die Hand zu geben, findest du hier die offiziellen Leitfäden der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) oder anderen, seriösen Quellen. Diese Dokumente bieten dir eine unabhängige, wissenschaftliche Orientierung abseits von Werbeversprechen und sind eine Richtlinie nach der Veterinäramter handeln.
Bitte beachte, dass die hinterlegten Dokumente dem Urheberrecht der TVT unterliegen.
Tierschutzwidriges Zubehör:
Augen auf beim Kauf!
Leider werden im Handel immer noch Produkte angeboten, die nicht artgerecht sind, den Hund einschränken oder ihm sogar Schmerzen und Schaden zufügen – oft ohne dass man es auf den ersten Blick erkennt.
Hier gibt es eine rechtliche Falle, die viele nicht kennen: Der Verkauf und der Besitz solcher Produkte (wie z. B. von Anti-Bellhalsbändern, Teletakt-/Stromhalsbändern oder unsichtbaren Hundezäunen) sind in Deutschland oft völlig legal. Die Benutzung am Hund ist jedoch laut Tierschutzgesetz und Tierschutzhundeverordnung streng verboten!
Warum ist das so? Der Gesetzgeber verbietet den Einsatz, weil diese Hilfsmittel dem Hund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Verhaltensschäden zufügen können.
Mir ist es eine Herzensangelegenheit, dich vor solchen Fehlentscheidungen zu schützen.
Im offiziellen Merkblatt der TVT erfährst du genau, welches Zubehör als tierschutzwidrig eingestuft wird.
(Das Merkblatt 199 ersetzt das bisherige Merkblatt 194)
Hundeboxen im Alltag:
Sicherer Rückzugsort oder tierschutzwidrig?
Hundeboxen, Zimmerkennel oder faltbare Transportboxen sind aus kaum einem Hundehaushalt wegzudenken und werden oft als „Höhle“ oder Erziehungshilfe angepriesen. Aber auch hier wird im Alltag unbewusst ganz viel falsch gemacht. Die LGL Bayern hat hierzu eine unmissverständliche Position bezüglich der Verwendung von verschließbaren Hundeboxen bezogen, um nur eine zu nennen.
Kurz und knapp gilt: Eine geschlossene Transportbox ist für den Transport (z.B. im Auto) oder aus medizinischen Gründen (z.B. nach einer OP auf tierärztliche Anordnung) absolut sinnvoll und erlaubt - muss aber IMMER gut auftrainiert werden!
Sie ist jedoch laut Tierschutz-Hundeverordnung niemals als dauerhafte Unterbringung oder „Erziehungshilfe“ in der Wohnung gedacht!
Hier greift die Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) ganz strikt: Sobald die Tür einer Box in der Wohnung geschlossen wird, gilt sie rechtlich als sogenannte „Raumeinheit“ zur Haltung eines Hundes. Das Gesetz schreibt dafür eine uneingeschränkt nutzbare Mindest-Bodenfläche von 6 bis 10 Quadratmetern vor (je nach Größe des Hundes)! Da herkömmliche Zimmerkennel diese Maße niemals erfüllen, ist das Einsperren des Hundes darin ein klarer Gesetzesverstoß.
- Wo liegt die zeitliche Grenze? Fachleute, Verhaltensexperten und Veterinärbehörden ziehen hier eine ganz klare Linie: Ein Aufenthalt in einer geschlossenen Box außerhalb des Transports darf als reine Kurzzeitmaßnahme maximal 20 bis 30 Minuten andauern (z. B. zum kurzen Herunterfahren oder aus Sicherheitsgründen, wenn der Hund positiv daran gewöhnt wurde). Alles, was länger dauert, gilt rechtlich als tierschutzwidrige Haltung. Auch wenn im privaten Bereich flächendeckende Kontrollen und Gerichtsurteile dazu schwer umsetzbar sind – für das Tierwohl ist diese Grenze glasklar.
Einen Hund stundenlang in einer geschlossenen Box einzusperren – sei es beim Einkaufen, während der Arbeitszeit oder nachts – sollte schon unser eigener emotionaler Kompass klar ablehnen.
In einer Wohnung muss eine Box daher als reine Wohlfühlhöhle dienen, deren Tür immer offen steht. In der Stellungnahme des Bayrischen Landesamtes erfährst du Wissenswertes zum -> Tierschutzwidrigen Zubehör am Beispiel der Hundeboxen.
Ein neuer Hund zieht ein:
Leitfaden zur Übernahme
Der Einzug eines neuen Hundes ist ein emotionales und wunderschönes Abenteuer – egal, ob es sich um einen Welpen, einen Hund aus dem Tierheim oder einen Vierbeiner aus dem Auslandstierschutz handelt.
Damit der Start in euer gemeinsames Leben reibungslos gelingt und du von Anfang an die richtigen Weichen stellst, hat die TVT ein neues, wichtiges Merkblatt herausgegeben.
Hier findest du wertvolle, fachliche Infos darüber, worauf du bei der Übernahme unbedingt achten solltest, um deinem neuen Familienmitglied den bestmöglichen und stressfreiesten Start zu schenken.
Zahnreinigung mit Ultraschall:
Kosmetik vs. Tierwohl
„Zahnstein entfernen ganz ohne Narkose!“ – bestimmt hast du solche Werbeversprechen für Ultraschallgeräte im Internet oder bei Dienstleistungen im Hundesalon schon einmal gesehen. Was im ersten Moment super klingt, birgt jedoch erhebliche Risiken für deine Fellnase. Das Merkblatt Nr. 119 der TVT (erstellt in Zusammenarbeit mit Tierzahnärzten) klärt hier schonungslos auf.
Eine laienhafte Zahnreinigung am wachen Tier ist reine Kosmetik und häufig tierschutzrelevant. Ohne Narkose können weder die schmerzhaften Entzündungen unter dem Zahnfleischrand behandelt, noch die Zähne danach fachgerecht poliert werden. Die Folge: Der Zahnschmelz wird aufgeraut, wodurch sich neuer Zahnstein noch schneller festsetzt. Zudem bedeutet das Stillhalten und Hantieren im Maul enormen Stress oder gar Verletzungsgefahr für den Hund. Richtiges Zähneputzen zu Hause zur Vorbeugung ist super – doch wenn bereits Zahnstein da ist, gehört die Behandlung für eine schmerzfreie und gründliche Diagnostik immer in eine Tierarztpraxis.