Herzlich willkommen in unserer Infothek! 🐾
Als zertifizierte Hundetrainerin liegt mir das Wohl deines Vierbeiners und eine fundierte Aufklärung auf Augenhöhe besonders am Herzen. Für verlässliches Wissen findest du hier die offiziellen Leitfäden der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) oder anderen, seriösen Quellen als wissenschaftliche Orientierung abseits von Werbeversprechen.
Den vollständigen Text inklusive aller rechtlichen Hinweise zur TVT kannst du den jeweiligen PDF´s nachlesen:
Tierschutzwidriges Zubehör:
Augen auf beim Kauf!
Der Handel bietet leider immer noch zahlreiche Produkte an, die nicht artgerecht sind, den Hund einschränken oder ihm Schmerzen und Schaden zufügen – oft ohne dass man es auf den ersten Blick erkennt, denn:
- Der Verkauf & Besitz von tierschutzwidrigem Zubehör im Handel ist legal.
- Die Benutzung am Tier ist jedoch laut Tierschutzgesetz und Tierschutzhundeverordnung strikt verboten!
Dieses Verbot betrifft eine Vielzahl von Hilfsmitteln, die dem Hund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Verhaltensschäden zufügen können.
Welches Zubehör im Detail als tierschutzwidrig eingestuft wird, erfährst du im vollständigen, offiziellen Merkblatt 199 der TVT.
(Das Merkblatt 199 ersetzt das bisherige Merkblatt 194)
Hundeboxen im Alltag:
Sicherer Rückzugsort oder tierschutzwidrig?
Hundeboxen, Zimmerkennel oder faltbare Transportboxen werden oft als „Höhle“ oder Erziehungshilfe angepriesen. Aber auch hier wird im Alltag unbewusst ganz viel falsch gemacht.
Kurz und knapp gilt:
- Erlaubt & sinnvoll: Eine geschlossene Transportbox für den Transport (z.B. im Auto) oder aus medizinischen Gründen (z.B. nach einer OP auf tierärztliche Anordnung). Sie muss aber IMMER vorab gut auftrainiert werden!
- Verboten: Laut Tierschutz-Hundeverordnung ist sie niemals als dauerhafte Unterbringung oder „Erziehungshilfe“ in der Wohnung erlaubt!
Sobald die Tür einer Box in der Wohnung geschlossen wird, gilt dies rechtlich als Unterbringung in einer sogenannten „Raumeinheit“. Die dafür vorgeschriebene Mindest-Bodenfläche von 6 bis 10 Quadratmetern wird von einem Zimmerkennel nicht erfüllt. Das längere Einsperren darin ist somit ein klarer Gesetzesverstoß.
Die Ausnahme: Wo liegt die zeitliche Grenze?
Eine Ausnahme machen Fachleute und Veterinärbehörden nur, wenn es sich nicht um eine dauerhafte Unterbringung, sondern um eine reine Kurzzeitmaßnahme handelt. Ein Aufenthalt zur Beruhigung oder aus Sicherheitsgründen darf maximal 20 bis 30 Minuten andauern (vorausgesetzt, der Hund wurde positiv daran gewöhnt).
Alles, was über diese kurze Spanne hinausgeht, wird rechtlich als tierschutzwidrige Haltung eingestuft.
Fazit für Zuhause:
In einer Wohnung muss eine Box daher als reine Wohlfühlhöhle dienen, deren Tür immer offen steht.
In der Stellungnahme des Bayrischen Landesamtes erfährst du es ganz genau -> Tierschutzwidrigen Zubehör am Beispiel der Hundeboxen.
Ein neuer Hund zieht ein:
Leitfaden zur Übernahme
Der Einzug ist ein großes Abenteuer. Die TVT bietet hierzu ein Merkblatt 197 mit wertvollen Tipps für einen stressfreien Start.
Maulkorb gefällig?
Der Hallo Wuff Maulkorb-Guide
Ob für den Tierarztbesuch, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Reisen ins Ausland oder als Absicherung im Training oder bei einem Unfall – es gibt viele unterschiedliche Gründe, warum ein Hund einen Maulkorb trägt.
Das wichtigste Grundprinzip:
Die Sicherheit und das Wohlbefinden durch maximalen Tragekomfort müssen bei der Auswahl immer an erster Stelle stehen, nicht die Optik!
Bitte beachte: Sogenannte Nylonmaulkörbe, Maulschlingen oder enge Giftködernetze behindern das Hecheln massiv. Sie sind für den Alltag ungeeignet und aus Tierschutzsicht absolut abzulehnen.
In Österreich sind Maulschlingen für Privatpersonen seit dem 1.1.2025 sogar komplett verboten.
In unserem detaillierten Maulkorb-Guide erfährst du alles was du über den Maulkorb wissen solltest.
Zahnreinigung mit Ultraschall:
Kosmetik vs. Tierwohl
„Zahnstein entfernen ganz ohne Narkose!“ – bestimmt hast du solche Werbeversprechen für Ultraschallgeräte im Internet oder bei Dienstleistungen im Hundesalon schon einmal gesehen. Was im ersten Moment super klingt, birgt jedoch erhebliche Risiken für deine Fellnase. Das Merkblatt Nr. 119 der TVT klärt hier schonungslos auf.